Zu der von der Politik in das Grundgesetz eingefügten Schuldenbremse zur Verringerung der Neuverschuldung habe ich am 8.8.2009 beim Bundestag eine Öffentliche Petition eingereicht.
Die Bestimmungen zur Schuldenbremse sollten dahingehend ergänzt werden, dass die Bundesregierung verpflichtet wird, jährlich einen Konsolidierungsplan mit Zahlen und Aussagen zum Ausgleich der Mindereinnahmen vorzulegen. Dieser Konsolidierungsplan sollte den Charakter eines konkreten Tilgungsplans für die Rückführung der Neuverschuldung haben. Ein solcher im Grundgesetz vorgeschriebener Konsolidierungsplan ist im Interesse der dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen erforderlich. Der Konsolidierungsplan sollte ein neues Planungsinstrument sein und in die allgemeine Finanzplanung des Bundes übernommen werden.
Der Bundestag hat am 24.11.2010 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen der Petition durch die praktizierte Haushaltsführung des Bundes bereits entsprochen wird.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses des Bundestags ist die Verpflichtung zur Vorlage eines besonderen Konsolidierungsplans nicht erforderlich. Er ist der Auffassung, dass dem Erfordernis der Einhaltung der Schuldenbremse bereits durch die jährliche Finanzplanung des Bundes Rechnung getragen wird.
Die Finanzplanung des Bundes bis 2014 hat gezeigt, dass diese einer Bewertung nach „kaufmännischen Grundsätzen“ nicht gerecht wird und die hieraus abgeleiteten Konsolidierungserfolge nicht realistisch sind. Das in diese Finanzplanung eingearbeitete Zukunftspaket enthält Hoffnungswerte. Insoweit ist die Finanzplanung eher durch einen „kreativ optimistischen“ Planungsansatz gekennzeichnet. Es besteht die Vermutung, dass die Politik die mit einem gesonderten Konsolidierungsplan verbundenen Festlegungen scheut.
Kommentare zu "Öffentliche Petition"
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