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Angela Merkel (CDU)

Anmerkung vom 18.11.2010 zur Zeitungsanzeige der Bundeskanzlerin:

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit Interesse haben wir den Text Ihrer Zeitungsanzeige vom 17.11.2010
gelesen. Als angesprochene Mitbürger haben Herr Dr. Wilde und ich in dem als Anlage beigefügten Statement Ihren Versprechungen einige Auszüge aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes gegenübergestellt.

Wir würden uns freuen, wenn das Ihr Interesse findet und Sie den Mitgliedern Ihrer Regierung den Bericht des Bundesrechnungshofs als Pflichtlektüre empfehlen würden.

Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt


Anlage:
Unser Statement (PDF)


Antwort vom 22.11.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat die Aufgabe, sie hat sogar die Pflicht, die Bevölkerung über ihre Arbeit und ihre Maßnahmen zu informieren. Das ist auch eine der Aufgaben des Bundespresse- und Informationsamtes, dies auf ganz verschiedene Art und Weise zu tun. In diesem Fall hat man den Weg eines Briefs der Bundeskanzlerin und einer Verlinkung auf ein sehr umfangreiches, faktenreiches, detailreiches Onlineprogramm gewählt.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Weichenstellungen vorgenommen, über die die Bevölkerung jetzt zu informieren ist. Das betrifft sowohl den Haushalt als auch die Unterstützung für Kinder aus Familien mit sehr niedrigem Einkommen, die Energiepolitik wie die Finanzierung des Gesundheitswesens, um nur die wichtigsten Stichworte zu nennen.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro. Der größte Teil davon, ca. 97 Prozent, sind Schaltkosten. Den Rest von 3 % machen Gestaltungs- und Evaluationskosten aus.

Das Finanzvolumen der dieser Schaltmaßnahme ist üblich. Vorhergehende Bundesregierungen haben in einer Vielzahl von Fällen, Informationsmaßnahmen in ähnlichen Größenordnungen in Auftrag gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Peter Duwe

Bürgerservice
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung
Anfrage vom 17.02.2011:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Bundesregierung hat zugestimmt, einen dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) einzurichten. Die rechtliche Grundlage hierfür soll mit einer Änderung des Europäischen Vertrages geschaffen werden. Hiermit sind weitreichende Konsequenzen verbunden, die in dem beigefügten Statement aufgeführt sind.

Sie haben immer wieder betont, dass die Bundesregierung die Aufgabe, sogar die Pflicht hat, die Bevölkerung über ihre Arbeit und Maßnahmen zu informieren. Die Entscheidung über den ESM ist von großer Tragweite und bedarf daher einer breiten öffentlichen Diskussion.

Wir bitten Sie hiermit höflich, die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Veränderungen im Europäischen Vertrag und die möglichen finanziellen Belastungen vollständig zu informieren.

Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt


Anlage:
Unser Statement (PDF)


Antwort vom 18.02.2011:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Finanzpolitik an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

Leider ist es wegen der Vielzahl der an Frau Dr. Merkel gerichteten E-Mails und Schreiben nicht möglich, Ihnen individuell zu antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie dafür Verständnis haben.

Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt.

Für viele Themenbereiche und Fragestellungen hat die Bundesregierung ein umfangreiches Informationsangebot entwickelt, das Ihnen einen schnellen Zugriff auf unser Wissen ermöglicht. In Ihrem Fall möchte ich Ihnen dazu den Internetlink

     Finanzpolitik (Bundesministerium der Finanzen)

empfehlen.

Sollten Sie hier die gewünschten Informationen bzw. Klärungen nicht finden, möchte ich Ihnen raten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu wenden. Sie können das Ministerium per E-Mail über buergerreferat@bmf.bund.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Peter Duwe

Bürgerservice
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung



Nachfrage vom 20.02.2011:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit e-mail vom 17.2.2011 haben wir Sie gebeten, die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Veränderungen im Europäischen Vertrag und die möglichen finanziellen Belastungen vollständig zu informieren. Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung haben wir hierzu folgende Antwort erhalten:

"Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen das Bundesfinanzministerium".

Bei der von uns ausgesprochenen Bitte geht es nicht um die Finanzpolitik. Es geht vielmehr um eine grundsätzliche Weichenstellung in der Europapolitik mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.

Das Grundgesetz hat Ihnen mit dem Artikel 65 eine besondere Stellung in unserem politischen System zugewiesen. Danach bestimmen Sie die Richtlinien der Politik und tragen dafür die Verantwortung. Die bevorstehende Veränderung des Europäischen Vertrags fällt nach unserer Auffassung in Ihre Richtlinienkompetenz.

Wir möchten daher unsere obige Bitte wiederholen.

Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt

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