Angela Merkel (CDU)
Anmerkung vom 18.11.2010 zur Zeitungsanzeige der Bundeskanzlerin:
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Interesse haben wir den Text Ihrer Zeitungsanzeige vom 17.11.2010
gelesen. Als angesprochene Mitbürger haben Herr Dr. Wilde und ich in dem als Anlage beigefügten Statement Ihren Versprechungen einige Auszüge aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes gegenübergestellt.
Wir würden uns freuen, wenn das Ihr Interesse findet und Sie den Mitgliedern Ihrer Regierung den Bericht des Bundesrechnungshofs als Pflichtlektüre empfehlen würden.
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Anlage:
Unser Statement (PDF)
Antwort vom 22.11.2010:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat die Aufgabe, sie hat sogar die Pflicht, die Bevölkerung über ihre Arbeit und ihre Maßnahmen zu informieren. Das ist
auch eine der Aufgaben des Bundespresse- und Informationsamtes, dies auf ganz verschiedene Art und Weise zu tun. In diesem Fall hat man den
Weg eines Briefs der Bundeskanzlerin und einer Verlinkung auf ein sehr umfangreiches, faktenreiches, detailreiches Onlineprogramm gewählt.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Weichenstellungen vorgenommen, über die die Bevölkerung jetzt zu informieren
ist. Das betrifft sowohl den Haushalt als auch die Unterstützung für Kinder aus Familien mit sehr niedrigem Einkommen, die Energiepolitik
wie die Finanzierung des Gesundheitswesens, um nur die wichtigsten Stichworte zu nennen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro. Der größte Teil davon, ca. 97 Prozent, sind Schaltkosten. Den Rest von 3 % machen Gestaltungs- und Evaluationskosten aus.
Das Finanzvolumen der dieser Schaltmaßnahme ist üblich. Vorhergehende Bundesregierungen haben in einer Vielzahl von Fällen,
Informationsmaßnahmen in ähnlichen Größenordnungen in Auftrag gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Duwe
Bürgerservice
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung
Anfrage vom 17.02.2011:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die Bundesregierung hat zugestimmt, einen dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) einzurichten. Die rechtliche Grundlage hierfür
soll mit einer Änderung des Europäischen Vertrages geschaffen werden. Hiermit sind weitreichende Konsequenzen verbunden, die in dem beigefügten
Statement aufgeführt sind.
Sie haben immer wieder betont, dass die Bundesregierung die Aufgabe, sogar die Pflicht hat, die Bevölkerung über ihre Arbeit und Maßnahmen zu
informieren. Die Entscheidung über den ESM ist von großer Tragweite und bedarf daher einer breiten öffentlichen Diskussion.
Wir bitten Sie hiermit höflich, die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Veränderungen im Europäischen Vertrag und die möglichen
finanziellen Belastungen vollständig zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Anlage:
Unser Statement (PDF)
Antwort vom 18.02.2011:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Finanzpolitik an
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
Leider ist es wegen der Vielzahl der an Frau Dr. Merkel
gerichteten E-Mails und Schreiben nicht möglich, Ihnen
individuell zu antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie
dafür Verständnis haben.
Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist
das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und
Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das
Anliegen fällt.
Für viele Themenbereiche und Fragestellungen hat die
Bundesregierung ein umfangreiches Informationsangebot
entwickelt, das Ihnen einen schnellen Zugriff auf unser
Wissen ermöglicht. In Ihrem Fall möchte ich Ihnen dazu den
Internetlink
Finanzpolitik (Bundesministerium der Finanzen)
empfehlen.
Sollten Sie hier die gewünschten Informationen bzw. Klärungen
nicht finden, möchte ich Ihnen raten, sich mit Ihrem Anliegen
direkt an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu wenden.
Sie können das Ministerium per E-Mail über
buergerreferat@bmf.bund.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Duwe
Bürgerservice
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung
Nachfrage vom 20.02.2011:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit e-mail vom 17.2.2011 haben wir Sie gebeten, die Bürgerinnen und Bürger
über die anstehenden Veränderungen im Europäischen Vertrag und die möglichen
finanziellen Belastungen vollständig zu informieren. Vom Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung haben wir hierzu folgende Antwort
erhalten:
"Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das
Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig,
in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. In Ihrem Fall empfehlen wir
Ihnen das Bundesfinanzministerium".
Bei der von uns ausgesprochenen Bitte geht es nicht um die Finanzpolitik. Es
geht vielmehr um eine grundsätzliche Weichenstellung in der Europapolitik
mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Das Grundgesetz hat Ihnen mit dem Artikel 65 eine besondere Stellung in
unserem politischen System zugewiesen. Danach bestimmen Sie die Richtlinien
der Politik und tragen dafür die Verantwortung. Die bevorstehende
Veränderung des Europäischen Vertrags fällt nach unserer Auffassung in Ihre
Richtlinienkompetenz.
Wir möchten daher unsere obige Bitte wiederholen.
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Kommentare zu "Angela Merkel"
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