Christian Weisbrich (CDU), MdL Nordhein-Westfalen
Anfrage vom 24.07.2010:
Sehr geehrter Herr Weisbrich,
mit Interesse und Zustimmung habe ich in der Presse gelesen,
dass Sie die Verschuldungspolitik der neuen Landesregierung
gerichtlich bekämpfen wollen. Als politisch interessierter
Bürger sehe ich in der Staatsverschuldung eine große Gefahr
für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das gilt auch für
die Verschuldung des Landes NRW.
Aus diesem Grund habe ich die private Webseite
www.zeitbombe-staatsverschuldung.de
eingerichtet. Es würde mich freuen, wenn Sie die Seite einmal
besuchen würden.
Zur Situation in NRW möchte ich auf den Ihnen bekannten
Nachhaltigkeitsbericht der alten Landesregierung verweisen.
Hieraus geht hervor, dass bei Erreichung eines ausgeglichenen
Haushalts in 2020 ein Konsolidierungsbedarf von 5,3 Mrd. Euro
besteht. Der bis dahin aufgelaufene Berg der Altschulden
beträgt immer noch 160 Mrd. Euro und verursacht jährliche
Zinsausgaben von 7,5 Mrd. Euro. Auf diesem Hintergrund kann
ich Ihrer Aussage, dass die neue Verschuldungsorgie Wahnsinn
ist, nur zustimmen.
Es kommt hinzu, dass der Landtag am 24.3.2010 mit den Stimmen
von SPD und Grünen die Übernahme der im Grundgesetz
verankerten Schuldenbremse in die Landesverfassung NW
abgelehnt hat. Wie wollen Sie damit umgehen?
Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Antwort vom 20.8.2010:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Juli 2010, in der Sie Ihre Gedanken zur
Verschuldung des Landes schildern. Mit Interesse habe ich mir Ihre private Website
angesehen.
Ab 2006 haben wir die Nettoneuverschuldung in Nordrhein-Westfalen schrittweise Jahr für Jahr
gesenkt. Ende 2008 betrug sie 1,1 Milliarden Euro. Das ist eine Reduzierung um 83 Prozent.
Dies war nur möglich, weil wir 92 Prozent der frei verfügbaren Steuermehreinnahmen
konsequent für die Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet haben.
Gleichzeitig haben wir Rücklagen gebildet. Allein in 2008 waren dies rund 1,3 Milliarden
Euro für Finanzmarktrisiken. Insoweit hat das Land 2008 erstmals seit 1973 weniger ausgegeben
als es eingenommen hat. Genau dies ist das Verdienst der schwarz-gelben Landesregierung der
vergangenen Legislaturperiode: Sie hat konsequent der Versuchung widerstanden, Steuermehreinnahmen
für kurzfristige Projekte oder Wohltaten auszugeben. Die Jahre 2006 bis 2008 zeigen also, was mit dem
entschlossenen Willen zur Haushaltskonsolidierung möglich ist.
Wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierungserfolge in der vergangenen Legislaturperiode
waren die Grundsätze, die die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung zugrunde gelegt hat.
Seit 2006 wurden Ausgabepositionen realistisch und Steuereinnahmen vorsichtig geschätzt.
Realismus und Vorsicht sind kein Gegensatz, sondern in ihrer Verbindung eine zwingende Notwendigkeit,
um am Jahresende nicht negativ von der tatsächlichen Steuereinnahmeentwicklungen überrascht zu werden.
Bis auf das Krisenjahr 2009, in dem durch den dramatischen Wirtschaftseinbruch und die notwendigen
Konjunkturprogramme die Nettoneuverschuldung von geplanten 3 Milliarden Euro mit dem ersten Nachtragshaushalt
auf 5,6 Milliarden Euro angehoben werden musste, lag die Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug (Ist)
immer deutlich unter der geplanten Nettoneuverschuldung im Ursprungshaushalt - obwohl im Regelfall
zum Jahresende zusätzliche Rücklagen gebildet worden sind.
Wenn das Land seine künftigen Handlungsmöglichkeiten bewahren will, muss eine Landesregierung nach
der Krise auf den Pfad der strikten Haushaltskonsolidierung zurückkehren. Spätestens ab dem Jahr 2020 werden
die Länder ihre Haushalte ohne das Instrument der Neuverschuldung ausgleichen müssen. An der Vorgabe der
im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse muss bereits die Planung des Haushalts 2011 ausgerichtet sein.
Dabei dürfe die Ausgaben in den Jahren nach 2011 maximal um ein Prozent pro Jahr wachsen. Andernfalls
wird es Nordrhein-Westfalen kaum schaffen, die verfassungsrechtliche Vorgabe der Schuldenbremse ab 2020 umzusetzen.
Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Land. Mit einer Landesregierung, die die richtigen Entscheidungen trifft,
kann die Haushaltskonsolidierung gelingen. Es ist möglich, bis spätestens 2020 den Landeshaushalt dauerhaft
ohne neue Schulden auszugleichen. Man darf sich dabei jedoch keinen Illusionen hingeben und Luftschlösser bauen, sondern
muss realistisch mit beiden Beinen auf der Erde bleiben. Das bedeutet, den Haushalt nicht schön zu rechnen und
die Steuereinnahmen künstlich zu erhöhen. Das bedeutet, Vorsorgevermögen für die intendierten Ziele zu verwenden
und nicht zur Realisierung kurzfristiger Politikziele. Das bedeutet, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit über
die angespannte Haushaltssituation zu sagen, die durch die Krise weiter verschärft wurde, und dass nicht mehr
alles Wünschenswerte finanzierbar ist. Auf dieser Basis ist die Haushaltskonsolidierung 2006 bis 2008 gelungen.
So kann auch die künftige Haushaltskonsolidierung erfolgreich sein.
Mit freundlichem Gruß
Christian Weisbrich
Nachfrage vom 21.8.2010:
Sehr geehter Herr Weisbrich,
vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 20.8.2010.
Ihre Ausführungen zu der im Grundgesetz verankerten
Schuldenbremse sind mir hinlänglich bekannt. Wie Sie meiner
privaten Webseite entnehmen können, habe ich im August 2009
hierzu eine Öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht.
In meiner e-mail vom 24.7.2010 hatte ich folgendes
ausgeführt: "Es kommt hinzu, dass der Landtag am 24.3.2010
mit den Stimmen von SPD und Grünen die Übernahme der im
Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in die
Landesverfassung NW abgelehnt hat. Wie wollen Sie damit umgehen?"
Auf meine obige Frage sind Sie in Ihrem Schreiben leider
nicht eingegangen. Ich erlaube mir daher, Sie noch einmal um
eine Antwort zu bitten. Wollen Sie die Tatsache, dass die
Schuldenbremse bisher nicht in die Landesverfassung NW
übernommen wurde tolerieren oder werden Sie im Landtag
initiativ werden?
Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Antwort vom 26.8.2010:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage zur Schuldenbremse.
Selbstverständlich werden wir erneut im Landtag initiativ werden. Die Neuregelung zur Schuldenbremse gilt
für Bund und Länder ab dem Jahr 2011. Im Rahmen einer Übergansregelung (Art. 143d Abs. 1 GG) ist festgelegt,
dass für den Bund noch bis einschließlich 2015 und für die Länder bis einschließlich 2019 Abweichungen möglich sind.
Die nähere Ausgestaltung in den Ländern erfolgt im Rahmen des Landesrechts. Dies steht noch aus. Unser Ziel
ist die Umsetzung einer gleichartigen Schuldenregel in Nordhein-Westfalen. Wir werden daher in die anstehenden
Plenardebatten der kommenden Monate einen entsprechenden Antrag bzw. Gesetzentwurf zur Änderung der
Landesverfassung einbringen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Christian Weisbrich
Anfrage vom 14.11.2010:
Sehr geehrter Herr Weisbrich,
die seit Mitte 2010 verbesserten Wachstumsaussichten und die höheren Steuereinnahmen sind eine erfreuliche Entwicklung. Der reflexartige Ruf von Teilen der Politik nach Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ist verantwortungslos. Es gibt keine zu verteilende "Aufschwungdividende", sondern einen gesetzlich vorgeschriebenen "Konsolidierungszwang".
Als Anlage ist ein Statement mit der Überschrift "Das vergiftete Geschenk" beigefügt. Wie beurteilen Sie den Ruf nach Steuersenkungen?
Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Anlage:
Das vergiftete Geschenk (PDF)
Anfrage vom 4.12.2010:
Sehr geehrter Herr Weisbrich,
die als Anlage beigefügte Ausarbeitung enthält eine Bewertung der
Europäischen Rettungsschirme. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auf
Grund der Konstruktion und der Ausstattung der Rettungsschirme die
Notwendigkeit einer Erhöhung nicht ausgeschlossen werden kann.
Mit einem Dank für einen Kommentar von Ihrer Seite verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Anlage:
Wie weit reichen die Rettungsschirme (PDF)
Kommentare zu "Christian Weisbrich"
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