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Christian Weisbrich (CDU), MdL Nordhein-Westfalen

Anfrage vom 24.07.2010:

Sehr geehrter Herr Weisbrich,

mit Interesse und Zustimmung habe ich in der Presse gelesen, dass Sie die Verschuldungspolitik der neuen Landesregierung gerichtlich bekämpfen wollen. Als politisch interessierter Bürger sehe ich in der Staatsverschuldung eine große Gefahr für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das gilt auch für die Verschuldung des Landes NRW.

Aus diesem Grund habe ich die private Webseite

www.zeitbombe-staatsverschuldung.de

eingerichtet. Es würde mich freuen, wenn Sie die Seite einmal besuchen würden.

Zur Situation in NRW möchte ich auf den Ihnen bekannten Nachhaltigkeitsbericht der alten Landesregierung verweisen. Hieraus geht hervor, dass bei Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts in 2020 ein Konsolidierungsbedarf von 5,3 Mrd. Euro besteht. Der bis dahin aufgelaufene Berg der Altschulden beträgt immer noch 160 Mrd. Euro und verursacht jährliche Zinsausgaben von 7,5 Mrd. Euro. Auf diesem Hintergrund kann ich Ihrer Aussage, dass die neue Verschuldungsorgie Wahnsinn ist, nur zustimmen.

Es kommt hinzu, dass der Landtag am 24.3.2010 mit den Stimmen von SPD und Grünen die Übernahme der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in die Landesverfassung NW abgelehnt hat. Wie wollen Sie damit umgehen?

Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt


Antwort vom 20.8.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Juli 2010, in der Sie Ihre Gedanken zur Verschuldung des Landes schildern. Mit Interesse habe ich mir Ihre private Website angesehen.

Ab 2006 haben wir die Nettoneuverschuldung in Nordrhein-Westfalen schrittweise Jahr für Jahr gesenkt. Ende 2008 betrug sie 1,1 Milliarden Euro. Das ist eine Reduzierung um 83 Prozent. Dies war nur möglich, weil wir 92 Prozent der frei verfügbaren Steuermehreinnahmen konsequent für die Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet haben. Gleichzeitig haben wir Rücklagen gebildet. Allein in 2008 waren dies rund 1,3 Milliarden Euro für Finanzmarktrisiken. Insoweit hat das Land 2008 erstmals seit 1973 weniger ausgegeben als es eingenommen hat. Genau dies ist das Verdienst der schwarz-gelben Landesregierung der vergangenen Legislaturperiode: Sie hat konsequent der Versuchung widerstanden, Steuermehreinnahmen für kurzfristige Projekte oder Wohltaten auszugeben. Die Jahre 2006 bis 2008 zeigen also, was mit dem entschlossenen Willen zur Haushaltskonsolidierung möglich ist.

Wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierungserfolge in der vergangenen Legislaturperiode waren die Grundsätze, die die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung zugrunde gelegt hat. Seit 2006 wurden Ausgabepositionen realistisch und Steuereinnahmen vorsichtig geschätzt. Realismus und Vorsicht sind kein Ge­gensatz, sondern in ihrer Verbindung eine zwingende Notwendigkeit, um am Jahresende nicht negativ von der tatsächlichen Steuereinnahmeentwicklungen überrascht zu werden.

Bis auf das Krisenjahr 2009, in dem durch den dramatischen Wirtschaftseinbruch und die notwendigen Konjunkturprogramme die Nettoneuverschuldung von geplanten 3 Milliarden Euro mit dem ersten Nachtragshaushalt auf 5,6 Milliarden Euro angehoben werden musste, lag die Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug (Ist) immer deutlich unter der geplanten Nettoneuverschuldung im Ursprungshaushalt - obwohl im Regelfall zum Jahresende zusätzliche Rücklagen gebildet worden sind.

Wenn das Land seine künftigen Handlungsmöglichkeiten bewahren will, muss eine Landesregierung nach der Krise auf den Pfad der strikten Haushaltskonsolidierung zurückkehren. Spätestens ab dem Jahr 2020 werden die Länder ihre Haushalte ohne das Instrument der Neuverschuldung ausgleichen müssen. An der Vorgabe der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse muss bereits die Planung des Haushalts 2011 ausgerichtet sein. Dabei dürfe die Ausgaben in den Jahren nach 2011 maximal um ein Prozent pro Jahr wachsen. Andernfalls wird es Nordrhein-Westfalen kaum schaffen, die verfassungsrechtliche Vorgabe der Schuldenbremse ab 2020 umzusetzen.

Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Land. Mit einer Landesregierung, die die richtigen Entscheidungen trifft, kann die Haushaltskonsolidierung gelingen. Es ist möglich, bis spätestens 2020 den Landeshaushalt dauerhaft ohne neue Schulden auszugleichen. Man darf sich dabei jedoch keinen Illusionen hingeben und Luftschlösser bauen, sondern muss realistisch mit beiden Beinen auf der Erde bleiben. Das bedeutet, den Haushalt nicht schön zu rechnen und die Steuereinnahmen künstlich zu erhöhen. Das bedeutet, Vorsorgevermögen für die intendierten Ziele zu verwenden und nicht zur Realisierung kurzfristiger Politikziele. Das bedeutet, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit über die angespannte Haushaltssituation zu sagen, die durch die Krise weiter verschärft wurde, und dass nicht mehr alles Wünschenswerte finanzierbar ist. Auf dieser Basis ist die Haushaltskonsolidierung 2006 bis 2008 gelungen. So kann auch die künftige Haushaltskonsolidierung erfolgreich sein.

Mit freundlichem Gruß

Christian Weisbrich

Nachfrage vom 21.8.2010:

Sehr geehter Herr Weisbrich,

vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 20.8.2010. Ihre Ausführungen zu der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse sind mir hinlänglich bekannt. Wie Sie meiner privaten Webseite entnehmen können, habe ich im August 2009 hierzu eine Öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht.

In meiner e-mail vom 24.7.2010 hatte ich folgendes ausgeführt: "Es kommt hinzu, dass der Landtag am 24.3.2010 mit den Stimmen von SPD und Grünen die Übernahme der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in die Landesverfassung NW abgelehnt hat. Wie wollen Sie damit umgehen?"

Auf meine obige Frage sind Sie in Ihrem Schreiben leider nicht eingegangen. Ich erlaube mir daher, Sie noch einmal um eine Antwort zu bitten. Wollen Sie die Tatsache, dass die Schuldenbremse bisher nicht in die Landesverfassung NW übernommen wurde tolerieren oder werden Sie im Landtag initiativ werden?

Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt

Antwort vom 26.8.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage zur Schuldenbremse.

Selbstverständlich werden wir erneut im Landtag initiativ werden. Die Neuregelung zur Schuldenbremse gilt für Bund und Länder ab dem Jahr 2011. Im Rahmen einer Übergansregelung (Art. 143d Abs. 1 GG) ist festgelegt, dass für den Bund noch bis einschließlich 2015 und für die Länder bis einschließlich 2019 Abweichungen möglich sind. Die nähere Ausgestaltung in den Ländern erfolgt im Rahmen des Landesrechts. Dies steht noch aus. Unser Ziel ist die Umsetzung einer gleichartigen Schuldenregel in Nordhein-Westfalen. Wir werden daher in die anstehenden Plenardebatten der kommenden Monate einen entsprechenden Antrag bzw. Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung einbringen.

Mit freundlichem Gruß
gez. Christian Weisbrich
Anfrage vom 14.11.2010:

Sehr geehrter Herr Weisbrich,

die seit Mitte 2010 verbesserten Wachstumsaussichten und die höheren Steuereinnahmen sind eine erfreuliche Entwicklung. Der reflexartige Ruf von Teilen der Politik nach Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ist verantwortungslos. Es gibt keine zu verteilende "Aufschwungdividende", sondern einen gesetzlich vorgeschriebenen "Konsolidierungszwang".

Als Anlage ist ein Statement mit der Überschrift "Das vergiftete Geschenk" beigefügt. Wie beurteilen Sie den Ruf nach Steuersenkungen?

Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt


Anlage:
Das vergiftete Geschenk (PDF)
Anfrage vom 4.12.2010:

Sehr geehrter Herr Weisbrich,

die als Anlage beigefügte Ausarbeitung enthält eine Bewertung der Europäischen Rettungsschirme. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auf Grund der Konstruktion und der Ausstattung der Rettungsschirme die Notwendigkeit einer Erhöhung nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit einem Dank für einen Kommentar von Ihrer Seite verbleibe ich


mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt

Anlage:
Wie weit reichen die Rettungsschirme (PDF)

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