Alle staatliche Ebenen (Kommunen, Länder, Bund) in Deutschland haben große Schuldensummen angesammelt. Die Diskussionen über die notwendigen Haushaltskonsolidierungen dürfen daher nicht isoliert für jede staatliche Ebene geführt werden. Die Haushaltskonsolidierung muss als eine gesamtstaatliche Aufgabe angenommen werden.
Für jede staatliche Ebene muss der Konsolidierungsbedarf ermittelt und zu einem gesamtstaatlichen Konsolidierungsbetrag zusammengefasst werden. Grundlage hierfür kann für den Bund und die Länder die in das Grundgesetz eingefügte Schuldenbremse sein. Für die Kommunen könnten es die von der Kommunalaufsicht veranlassten Haushaltssicherungskonzepte sein.
Für den festgestellten gesamtstaatlichen Konsolidierungsbedarf muss in einem Tilgungsplan für jede Ebene festgelegt werden, durch welche Maßnahmen auf der Ausgabenseite und der Einnahmenseite der Bedarf gedeckt werden soll.
Die politischen Parteien haben die Verantwortung dafür, dass die Ergebnisse der gesamtstaatlichen Konsolidierungsplanung umgesetzt werden. Die Parteien müssen die Entscheidungen für eine nachhaltige Haushaltspolitik als eine Gemeinschaftsaufgabe ansehen, die dem jeweiligen Parteiinteresse übergeordnet ist.
Die Finanzbeziehungen der staatlichen Ebenen müssen neu geregelt werden. Leitlinie ist der Grundsatz: Wer Ausgaben beschließt, sorgt auch für Einnahmen.
HABEN DIE POLITISCHEN PARTEIEN DEN MUT FÜR EINE SOLCHE GEMEINSCHAFTSAUFGABE ?
Kommentare zu "Gemeinschaftsaufgabe Haushaltskonsolidierung"
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