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Dr. Gregor Gysi (Die Linke)

Anfrage vom 14.11.2010:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

die seit Mitte 2010 verbesserten Wachstumsaussichten und die höheren Steuereinnahmen sind eine erfreuliche Entwicklung. Der reflexartige Ruf von Teilen der Politik nach Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ist verantwortungslos. Es gibt keine zu verteilende "Aufschwungdividende", sondern einen gesetzlich vorgeschriebenen "Konsolidierungszwang".
Als Anlage ist ein Statement mit der Überschrift "Das vergiftete Geschenk" beigefügt. Wie beurteilen Sie den Ruf nach Steuersenkungen?


Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt

Anlage:
Das vergiftete Geschenk (PDF)


Antwort vom 15.11.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch die Linke ist gegen Steuersenkungen. Unser Staat ist nicht über-, sondern unterfinanziert.
So treten wir für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, für eine Vermögensteuer, eine erhöhte Erbschaftsteuer und eine Finanztransaktionsteuer ein, um die Kosten der Krise bezahlen und Schulden abbauen zu können. Zwischen Konsolidierung und Investitionen muss immer ein vernünftiger, sozial gerechter und nachhaltiger Weg gefunden werden. Wer nur einseitig konsolidiert, spart unseren Staat kapputt und unterlässt wichtige Zukunftsinvestitionen in die Bildung. Wer auch im Aufschwung nur investiert und nicht spart, wird die Schuldenprobleme ebenso wenig los. Beides ist notwendig: ein Schuldenabbau und die Investitionen in die Zukunft. Die Steuersenkungsforderungen der FDP sind reinste Klientelforderungen, die an der Mehrheit der Bevölerung vorbeizielen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Liehmann


Nachfrage vom 16.11.2010:

Sehr geehrter Herr Liehmann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.11.2010 und Ihren Vorschlag, die notwendigen Zukunftsinvestitionen durch ein Steuererhöhungspaket zu finanzieren. Die Wirksamkeit eines solchen Steuererhöhungspakets hängt entscheidend davon ab, welche Mehreinnahmen aus den einzelnen Komponenten erzielt werden können und ob unsere Volkswirtschaft eine solche Abgabenerhöhung verkraften kann, ohne dass die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird. Hierzu folgende Fragen:

Finanzmarkttransaktionssteuer

Diese Steuer wird es weltweit nicht geben, die Einführung europaweit ist äußerst unwahrscheinlich. Welche Erwartungen haben Sie, wenn diese Steuer nur in Deutschland eingeführt wird?

Vermögensteuer

Bei welcher Vermögenshöhe soll diese Steuer ansetzen, welche Vermögensarten werden einbezogen und wie hoch soll der Steuersatz sein? Sehen Sie bei Einführung dieser Steuer keine Gefahr, dass bei einer offenen Wirtschaftsordnung ein Vermögenstransfer in das Ausland ausgelöst wird?

Erbschaftssteuer

An welchen Stellen wollen Sie die erst kürzlich vom Gesetzgeber beschlossene Erbschaftssteuerreform ändern?

Einkommensteuer

Bei welcher Einkommenshöhe soll der neue Spitzensteuersatz ansetzen und wie hoch soll der sein?

Gesamtsteuerbelastung

Durch das Steuererhöhungspaket wird die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland steigen. Wie sehen Sie dies im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit?

Es ist sicherlich schwer, ein genaues Volumen für die Steuermehreinnahmen festzulegen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihren Vorschlägen Schätzungen zugrunde liegen.

Mit einem Dank für eine Antwort zu den obigen Ausführungen verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt



Antwort vom 17.11.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten. Selbst Herr Ackermann hätte gegen die Einführung der Finanztransaktionsteuer keine Einwände, wenn sie zumindest europaweit, auch ohne Großbritannien, eingeführt würde. Sie brächte allein bei uns Mehreinnahmen von rund 27 Mrd. Euro jährlich. Eine nationale Erhebung würde wahrscheinlich wenig bringen, da die Finanzinstitute ihre Finanzgeschäfte dann eben über London abwicklen würden, um der Steuer entgehen. Denkbar wäre aber auch, dass Deutschland zusammen mit Frankreich sich dazu entschlössen, um Druck auf die anderen EU-Länder auszuüben, für die die Erhebung einer solchen Steuer angesichts der Schuldenprobleme auch sehr anziehend wäre. Genau genommen handelte es sich bei dieser Steuer um eine Mehrwert- oder Umsatzsteuer, und es ist nicht einzusehen, dass der Finanzbereich davon verschont bleiben soll.
Wir wollen die Vermögensteuer wieder einführen, und zwar in Form einer Millionärsteuer von 5 Prozent, d.h. alle Einkommen ab einer Million Euro im Jahr würden zusätzlich mit 5 Prozent besteuert. Daraus ergäben sich Mehreinnahmen von rund 80 Mrd. Euro.
Klar ist, dass es Umgehungsmöglichkeiten gibt. Man könnte hierzu aber ein Gesetz aus den USA auch bei uns anwenden und übernehmen. US-Bürger, die einen Teil ihrer Einkommen im Ausland versteuern, müssen den Differenzbetrag aus dem zu versteuernden Einkommen im Ausland und dem US-Einkommensteuersatz an die US-Finanzämter abführen.
Grundsätzlich sollen alle Erbinnen und Erben - unabhängig von ihrer Stellung zum Vererbenden - Erbschaftsteuer in gleicher Höhe zahlen. Dazu erhalten alle Erbberechtigten einen einheitlichen Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro. Für Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, für Kinder, hinterbliebene Ehegatten und für eine vom Vererbenden benannte Person (beispielsweise Lebenspartner/in) verdoppelt sich dieser Freibetrag. Zusätzlich wird der bislang komplizierte Steuertarif mit seinen unterschiedlichen Steuerklassen vereinheitlicht. Die undifferenzierte Begünstigung von Betriebsvermögen wird aufgegeben. Stattdessen ist nur die Steuer auf die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu ermäßigen. So wird sichergestellt, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen des vererbten Unternehmens geschützt werden. Andere, bereits existierende Steuerbefreiungen bleiben im Wesentlichen erhalten. Steuerbefreiungen für Hausrat werden zukünftig allen Steuerpflichtigen in gleicher Höhe gewährt. Zuwendungen zu kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken sowie an politische Parteien bleiben weiterhin steuerfrei. Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden. Wir erwarten steuerliche Mehreinnahmen von rund 6 Mrd. Euro.
Wir wollen den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von derzeit 42 auf 53 Prozent, wie unter Helmut Kohl, erhöhen, der ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 65.000 Euro für Ledige gilt. Im Gegenzug sollen kleine und mittlere Einkommen entlastet werden, u.a. durch die Beseitigung des "Steuerbauchs". Die Reform der Einkommensteuer wäre nach unserem Modell einkommensneutral. Unsere Steuervorschläge bedeuteten Mehreinnahmen für den Bund von 62 Mrd. Euro, insgesamt von 177 Mrd. Euro (die Millionärsteuer wird wie früher von den Ländern erhoben). Die Zahlen ergeben sich aus weiteren Steuermehreinnahmen, die ich im einzelnen nicht benannt habe, etwa die Reform und Erhöhung der Körperschaftsteuern.

Insgesamt ist Deutschland ein Niedrigsteuerland. Die Steuerquote lag im Jahr 2008 in Deutschland bei 23,1 Prozent als Anteil am BIP; Im OECD-Durchschnitt lag die Quote bei 26,7 Prozent, in den alten EU-15-Staaten bei 28,6 Prozent. Die Steuerquote würde nach unserem Modell um rund 2,6 Prozent steigen und somit immer noch unterdurchschnittlich im Vergleich zur OECD und zu den EU-15-Ländern sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Liehmann
Anfrage vom 4.12.2010:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

die als Anlage beigefügte Ausarbeitung enthält eine Bewertung der Europäischen Rettungsschirme. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auf Grund der Konstruktion und der Ausstattung der Rettungsschirme die Notwendigkeit einer Erhöhung nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit einem Dank für einen Kommentar von Ihrer Seite verbleibe ich


mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt

Anlage:
Wie weit reichen die Rettungsschirme (PDF)


Antwort vom 06.12.2010:

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist in der Tat so, dass eine erneute Erhöhung der Rettungspakete nicht auszuschließen ist. Ebenso ist nicht von der Hand zu weisen, dass eines nicht so fernen Tages Umschuldungen und Forderungsverzichte vorgenommen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Liehmann

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