Anfrage vom 14.11.2010:
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
die seit Mitte 2010 verbesserten Wachstumsaussichten und die höheren Steuereinnahmen sind eine erfreuliche Entwicklung. Der reflexartige Ruf von Teilen der Politik nach Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ist verantwortungslos. Es gibt keine zu verteilende "Aufschwungdividende", sondern einen gesetzlich vorgeschriebenen "Konsolidierungszwang".
Als Anlage ist ein Statement mit der Überschrift "Das vergiftete Geschenk" beigefügt. Wie beurteilen Sie den Ruf nach Steuersenkungen?
Mit einem Dank für eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Anlage:
Das vergiftete Geschenk (PDF)
Antwort vom 15.11.2010:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch die Linke ist gegen
Steuersenkungen. Unser Staat ist nicht über-, sondern
unterfinanziert.
So treten wir für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei
der Einkommensteuer, für eine Vermögensteuer, eine erhöhte
Erbschaftsteuer und eine Finanztransaktionsteuer ein, um die
Kosten der Krise bezahlen und Schulden abbauen zu können.
Zwischen Konsolidierung und Investitionen muss immer ein
vernünftiger, sozial gerechter und nachhaltiger Weg gefunden
werden. Wer nur einseitig konsolidiert, spart unseren Staat
kapputt und unterlässt wichtige Zukunftsinvestitionen in die
Bildung. Wer auch im Aufschwung nur investiert und nicht
spart, wird die Schuldenprobleme ebenso wenig los. Beides ist
notwendig: ein Schuldenabbau und die Investitionen in die Zukunft.
Die Steuersenkungsforderungen der FDP sind reinste
Klientelforderungen, die an der Mehrheit der Bevölerung vorbeizielen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Liehmann
Nachfrage vom 16.11.2010:
Sehr geehrter Herr Liehmann,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.11.2010 und Ihren Vorschlag, die
notwendigen Zukunftsinvestitionen durch ein Steuererhöhungspaket zu
finanzieren. Die Wirksamkeit eines solchen Steuererhöhungspakets hängt
entscheidend davon ab, welche Mehreinnahmen aus den einzelnen Komponenten
erzielt werden können und ob unsere Volkswirtschaft eine solche
Abgabenerhöhung verkraften kann, ohne dass die Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird. Hierzu folgende Fragen:
Finanzmarkttransaktionssteuer
Diese Steuer wird es weltweit nicht geben, die Einführung europaweit ist
äußerst unwahrscheinlich. Welche Erwartungen haben Sie, wenn diese Steuer
nur in Deutschland eingeführt wird?
Vermögensteuer
Bei welcher Vermögenshöhe soll diese Steuer ansetzen, welche Vermögensarten
werden einbezogen und wie hoch soll der Steuersatz sein? Sehen Sie bei
Einführung dieser Steuer keine Gefahr, dass bei einer offenen
Wirtschaftsordnung ein Vermögenstransfer in das Ausland ausgelöst wird?
Erbschaftssteuer
An welchen Stellen wollen Sie die erst kürzlich vom Gesetzgeber beschlossene
Erbschaftssteuerreform ändern?
Einkommensteuer
Bei welcher Einkommenshöhe soll der neue Spitzensteuersatz ansetzen und wie
hoch soll der sein?
Gesamtsteuerbelastung
Durch das Steuererhöhungspaket wird die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland
steigen. Wie sehen Sie dies im Hinblick auf die internationale
Wettbewerbsfähigkeit?
Es ist sicherlich schwer, ein genaues Volumen für die Steuermehreinnahmen
festzulegen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihren Vorschlägen
Schätzungen zugrunde liegen.
Mit einem Dank für eine Antwort zu den obigen Ausführungen verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegfried Hildebrandt
Antwort vom 17.11.2010:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten. Selbst Herr Ackermann hätte gegen die Einführung der Finanztransaktionsteuer keine Einwände, wenn sie zumindest europaweit, auch ohne Großbritannien, eingeführt würde. Sie brächte allein bei uns Mehreinnahmen von rund 27 Mrd. Euro jährlich. Eine nationale Erhebung würde wahrscheinlich wenig bringen, da die Finanzinstitute ihre Finanzgeschäfte dann eben über London abwicklen würden, um der Steuer entgehen. Denkbar wäre aber auch, dass Deutschland zusammen mit Frankreich sich dazu entschlössen, um Druck auf die anderen EU-Länder auszuüben, für die die Erhebung einer solchen Steuer angesichts der Schuldenprobleme auch sehr anziehend wäre. Genau genommen handelte es sich bei dieser Steuer um eine Mehrwert- oder Umsatzsteuer, und es ist nicht einzusehen, dass der Finanzbereich davon verschont bleiben soll.
Wir wollen die Vermögensteuer wieder einführen, und zwar in Form einer Millionärsteuer von 5 Prozent, d.h. alle Einkommen ab einer Million Euro im Jahr würden zusätzlich mit 5 Prozent besteuert. Daraus ergäben sich Mehreinnahmen von rund 80 Mrd. Euro.
Klar ist, dass es Umgehungsmöglichkeiten gibt. Man könnte hierzu aber ein Gesetz aus den USA auch bei uns anwenden und übernehmen. US-Bürger, die einen Teil ihrer Einkommen im Ausland versteuern, müssen den Differenzbetrag aus dem zu versteuernden Einkommen im Ausland und dem US-Einkommensteuersatz an die US-Finanzämter abführen.
Grundsätzlich sollen alle Erbinnen und Erben - unabhängig von ihrer Stellung zum Vererbenden - Erbschaftsteuer in gleicher Höhe zahlen. Dazu erhalten alle Erbberechtigten einen einheitlichen Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro. Für Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, für Kinder, hinterbliebene Ehegatten und für eine vom Vererbenden benannte Person (beispielsweise Lebenspartner/in) verdoppelt sich dieser Freibetrag. Zusätzlich wird der bislang komplizierte Steuertarif mit seinen unterschiedlichen Steuerklassen vereinheitlicht. Die undifferenzierte Begünstigung von Betriebsvermögen wird aufgegeben. Stattdessen ist nur die Steuer auf die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu ermäßigen. So wird sichergestellt, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen des vererbten Unternehmens geschützt werden. Andere, bereits existierende Steuerbefreiungen bleiben im Wesentlichen erhalten. Steuerbefreiungen für Hausrat werden zukünftig allen Steuerpflichtigen in gleicher Höhe gewährt. Zuwendungen zu kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken sowie an politische Parteien bleiben weiterhin steuerfrei. Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden. Wir erwarten steuerliche Mehreinnahmen von rund 6 Mrd. Euro.
Wir wollen den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von derzeit 42 auf 53 Prozent, wie unter Helmut Kohl, erhöhen, der ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 65.000 Euro für Ledige gilt. Im Gegenzug sollen kleine und mittlere Einkommen entlastet werden, u.a. durch die Beseitigung des "Steuerbauchs". Die Reform der Einkommensteuer wäre nach unserem Modell einkommensneutral.
Unsere Steuervorschläge bedeuteten Mehreinnahmen für den Bund von 62 Mrd. Euro, insgesamt von 177 Mrd. Euro (die Millionärsteuer wird wie früher von den Ländern erhoben). Die Zahlen ergeben sich aus weiteren Steuermehreinnahmen, die ich im einzelnen nicht benannt habe, etwa die Reform und Erhöhung der Körperschaftsteuern.
Insgesamt ist Deutschland ein Niedrigsteuerland. Die Steuerquote lag im Jahr 2008 in Deutschland bei 23,1 Prozent als Anteil am BIP; Im OECD-Durchschnitt lag die Quote bei 26,7 Prozent, in den alten EU-15-Staaten bei 28,6 Prozent. Die Steuerquote würde nach unserem Modell um rund 2,6 Prozent steigen und somit immer noch unterdurchschnittlich im Vergleich zur OECD und zu den EU-15-Ländern sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Liehmann
Kommentare zu "Gregor Gysi"
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