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Pressemitteilung vom 24.03.2011

Europäischer Stabilisierungsmechanismus

Die europäischen Finanzminister haben die Rahmenbedingungen für einen permanenten Rettungsschirm (ESM) zur Bewältigung der EURO - Schuldenkrise beschlossen. Dieser soll den jetzigen bis 2013 befristeten Rettungsschirm ablösen.

Der ESM wird ein Finanzvolumen von 700 Mrd. Euro haben. Der deutsche Anteil (Kapitaleinlage, Abrufkapital, Garantien) beträgt 190 Mrd. Euro. Das entspricht 62 % des Bundeshalts 2011.

Der ESM führt faktisch zu einer Vergemeinschaftung der Schuldenkrise der EURO – Länder. Die Tür zu einem europäischen Finanzausgleich (Transferunion) wird geöffnet. Dies hat weit reichende Folgen für den Bundeshaushalt. Nach der bisher bekannten Arbeitsweise des ESM kann es zu einem massiven Eingriff in den Bundeshalt kommen, ohne dass das Parlament bei der Bewilligung von Finanzhilfen an ein EURO – Land mitentscheiden kann.

Wir fordern daher alle Bundestagsabgeordneten auf, vor einer Zustimmung zu prüfen, ob es durch den ESM zu einer dauerhaften Übertragung von Hoheitsrechten nach Brüssel kommt und dadurch das Budgetrecht des Bundestags verletzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 (Lissabon-Urteil) hierzu folgendes ausgeführt:

„Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über die Summe der Belastungen der Bürger entscheiden. Entscheidend ist, dass die Gesamtverantwortung mit ausreichenden politischen Freiräumen für Einnahmen und Ausgaben noch im Deutschen Bundestag getroffen werden kann“.

Siegfried Hildebrandt
Dr. Michael Wilde

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