Der Europäische Rat hat beschlossen, einen dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) zu errichten, der den bis 2013 begrenzten Rettungsschirm ersetzen soll. Auch der ESM soll bei drohender Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedsstaaten Finanzhilfen zur Verfügung stellen, die durch Bürgschaften der Euro-Länder abgesichert werden. Laut Presseberichten könnte sich das Bürgschaftsvolumen Deutschlands von bisher 123 Milliarden Euro nahezu verdoppeln.
Die rechtliche Grundlage hierfür soll durch eine Ergänzung des Europäischen Vertrags geschaffen werden. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) hat dazu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags erstellen lassen. In seinem Schreiben vom 11.2.2011 an die FDP-Bundestagsfraktion heißt es hierzu wie folgt:
„Die Vertragsergänzung hat weit reichende Folgen für die Rechte des Deutschen Bundestags. Bei einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft kann massiv in den Staatshaushalt eingegriffen werden, ohne dass das Parlament Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung nehmen kann“.
Wenn das alles so stimmt, überträgt Deutschland dauerhaft Hoheitsrechte nach Brüssel. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem Urteil zur Ausgestaltung der Europäischen Union (Lissabon-Urteil) folgendes entschieden:
„Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt.
Eine das Demokratieprinzip und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag in seinem substantiellen Bestimmungsgehalt verletzende Übertragung des Budgetrechts des Bundestages läge vor, wenn die Festlegung über Art und Höhe der den Bürger treffenden Abgaben in wesentlichem Umfang supranationalisiert würde. Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über die Summe der Belastungen der Bürger entscheiden. Entsprechendes gilt für wesentliche Ausgaben des Staates. In diesem Bereich obliegt gerade die sozialpolitische Verantwortung dem demokratischen Entscheidungsprozess, auf den die Bürger mit der freien und gleichen Wahl einwirken wollen.
Entscheidend ist, dass die Gesamtverantwortung mit ausreichenden politischen Freiräumen für Einnahmen und Ausgaben noch im Deutschen Bundestag getroffen werden kann“.
eröffnen Sie auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine breite Diskussion über die bevorstehenden Veränderungen und informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger vollständig über die finanziellen Belastungen.
Den Schriftwechsel hierzu finden Sie
hier.
Kommentare zu "Stabilisierungsmechanismus"
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